§ 7 EU-UmgrG, § 8 EU-UmgrG, § 9 EU-UmgrG
Eine Herabsetzung des Stammkapitals durch bloße Änderung des Gesellschaftsvertrags ohne Einhaltung der Kapitalherabsetzungsvorschriften ist auch bei der Hinaus-Umwandlung einer Kapitalgesellschaft unzulässig.
§ 7 EU-UmgrG, § 8 EU-UmgrG, § 9 EU-UmgrG
Eine Herabsetzung des Stammkapitals durch bloße Änderung des Gesellschaftsvertrags ohne Einhaltung der Kapitalherabsetzungsvorschriften ist auch bei der Hinaus-Umwandlung einer Kapitalgesellschaft unzulässig.
