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Rückwirkende kollektivvertragliche Ist-Lohnerhöhung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2025/76wbl 2025, 290 Heft 5 v. 29.5.2025

§ 1152 ABGB, § 2 Abs 2 Z 3 ArbVG, § 11 Abs 2 ArbVG

In Kollektivverträgen können nicht nur Mindestentgelte, sondern auch Ist-Lohnerhöhungen vereinbart werden. Tritt eine Ist-Lohnerhöhung rückwirkend in Kraft, gebührt die Ist-Lohnerhöhung auch solchen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis vor Abschluss des Kollektivvertrages geendet hat.

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