§ 1152 ABGB, § 2 Abs 2 Z 3 ArbVG, § 11 Abs 2 ArbVG
In Kollektivverträgen können nicht nur Mindestentgelte, sondern auch Ist-Lohnerhöhungen vereinbart werden. Tritt eine Ist-Lohnerhöhung rückwirkend in Kraft, gebührt die Ist-Lohnerhöhung auch solchen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis vor Abschluss des Kollektivvertrages geendet hat.

