§ 3 BEinstG, § 7c Abs 2 BEinstG, § 7 BEinstG, § 8 BEinstG
Eine Kündigung wegen „Fehlzeiten“ ist nicht unmittelbar diskriminierend wegen einer Behinderung des Arbeitnehmers.
Seite 288
§ 3 BEinstG, § 7c Abs 2 BEinstG, § 7 BEinstG, § 8 BEinstG
Eine Kündigung wegen „Fehlzeiten“ ist nicht unmittelbar diskriminierend wegen einer Behinderung des Arbeitnehmers.
Seite 288
