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Transparente Vereinbarung eines Rückersatzes von Ausbildungskosten

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2025/42wbl 2025, 173 Heft 3 v. 2.4.2025

§ 2d Abs 3 Z 3 AVRAG

Eine Vereinbarung, wonach sich die Rückzahlungspflicht von Ausbildungskosten „anteilig für jeden begonnenen Monat der nach Ende der Ausbildung im Dienstverhältnis zurückgelegten Bindungsfrist“ verringert, ist ausreichend transparent und rechtswirksam.

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