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Kein Anspruch auf Nachprovision bei begründeter Entlassung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2025/43wbl 2025, 174 Heft 3 v. 2.4.2025

§ 879 ABGB, § 10 Abs 3 AngG, § 6 Abs 6 KollV Versicherungsunternehmen/Außendienst

§ 6 KollV für Angestellte im Außendienst der Versicherungsunternehmen enthält gegenüber § 10 Abs 3 AngG relativ zwingende Bestimmungen über Folgeprovisionen. Diese Regelungen sind nicht unsachlich und sittenwidrig. Bei gerechtfertigter Entlassung eines Angestellten steht daher kein Anspruch auf Nachprovision zu.

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