§ 879 ABGB, § 10 Abs 3 AngG, § 6 Abs 6 KollV Versicherungsunternehmen/Außendienst
§ 6 KollV für Angestellte im Außendienst der Versicherungsunternehmen enthält gegenüber § 10 Abs 3 AngG relativ zwingende Bestimmungen über Folgeprovisionen. Diese Regelungen sind nicht unsachlich und sittenwidrig. Bei gerechtfertigter Entlassung eines Angestellten steht daher kein Anspruch auf Nachprovision zu.

