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Zulässigkeit von Insichgeschäften

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2025/30wbl 2025, 113 Heft 2 v. 5.3.2025

§ 25 GmbHG

Insichgeschäfte sind nur insoweit zulässig, als keine Interessenkollision droht und der Abschlusswille derart geäußert wird, dass die Erklärung unzweifelhaft feststeht und nicht unkontrollierbar zurückgenommen werden kann. Sie sind zulässig, wenn das Geschäft dem Vertretenen nur Vorteile bringt, keine Gefahr der Schädigung des Vertretenen besteht oder dieser einwilligt.

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