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Parteifähigkeit einer Exempted Limited Partnership (ELP); Klagebefugnis des General Partners unter der Bezeichnung der ELP

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2025/29wbl 2025, 111 Heft 2 v. 5.3.2025

§ 12 IPRG, § 13 IPRG, § 4 IPRG, § 17 UGB

Ausländische juristische Personen sind parteifähig, wenn sie nach ihrem Personalstatut rechtsfähig sind. Die Exempted Limited Partnership (ELP) ist nach dem Recht der Cayman Islands nicht rechtsfähig. Vielmehr sind ihr (oder ihre) General Partner Parteien eines Zivilprozesses der ELP.

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