§ 17 Abs 1 Z 7 GlBG, § 26 Abs 7 GlBG
Wird die Kündigung des Arbeitgebers wegen Diskriminierung auf Grund der Weltanschauung angefochten, hat der Arbeitnehmer ein entsprechendes Vorbringen zu erstatten, dass es sich um eine Weltanschauung iSd GlBG handelt. Eine kritische Auffassung zu den Coronamaßnahmen des Gesetzgebers bildet keine Weltanschauung.