§ 6 Abs 1 GlBG, § 12 Abs 7 GlBG, § 12 GlBG
Die Beweiserleichterung der Glaubhaftmachung gilt auch für die Anfechtung einer Kündigung, die der Arbeitgeber wegen der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem GlBG ausgesprochen hat.
OGH, 25.11.2021, 9 ObA 110/21y