§ 914 ABGB, § 1152 ABGB
Soll nach der getroffenen Vereinbarung ein Arbeitnehmer zusätzlich zum fixen Gehalt noch eine variable jährliche Zahlung erhalten, die in einer gesonderten Vereinbarung neu zu definieren ist, hängt der Anspruch des Arbeitnehmers vom Erreichen eines Verwendungserfolges ab. Fehlt es daran, besteht auch kein Anspruch auf angemessenes Entgelt.