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Keine planwidrige Gesetzeslücke in § 5 EFZG

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2020/144wbl 2020, 460 Heft 8 v. 15.8.2020

§ 7 ABGB, § 1156 Satz 1 ABGB, § 9 Abs 3 AngG, § 5 EFZG

Arbeiter, die wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit begründet entlassen werden, haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Umstand, dass Angestellten und anderen Arbeitnehmern in diesem Fall der Anspruch auf Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zusteht, rechtfertigt nicht die Annahme einer Gesetzeslücke.

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