§ 7 ABGB, § 1156 Satz 1 ABGB, § 9 Abs 3 AngG, § 5 EFZG
Arbeiter, die wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit begründet entlassen werden, haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Umstand, dass Angestellten und anderen Arbeitnehmern in diesem Fall der Anspruch auf Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zusteht, rechtfertigt nicht die Annahme einer Gesetzeslücke.