§ 1380 ABGB, § 1431 ABGB, § 49 Abs 1 ASVG, § 60 ASVG
Wird in einem Vergleich über die vom Arbeitnehmer geltend gemachte Kündigungsentschädigung wegen unbegründeter Entlassung die Zahlung eines Bruttobetrages vereinbart, so handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt.