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Luftverkehrsrecht: Übereinkommen von Montreal - Haftung der Luftfrachtführer für aufgegebenes Reisegepäck

RechtsprechungEuroparechtwbl 2018/99wbl 2018, 331 Heft 6 v. 1.6.2018

Art 31 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das am 28. Mai 1999 in Montreal geschlossen und im Namen der Europäischen Gemeinschaft durch den Beschluss des Rates 2001/539/EG vom 5. April 2001 über den Abschluss des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) durch die Europäische Gemeinschaft genehmigt wurde

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