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Dienstleistungen im Binnenmarkt: Zu einem Vermittlungsdienst, der es mittels einer Smartphone-Applikation ermöglicht, gegen Entgelt eine Verbindung zwischen nicht berufsmäßigen Fahrern, die ihr eigenes Fahrzeug benutzen, und Personen herzustellen, die eine Fahrt im innerstädtischen Bereich unternehmen möchten (Fahrdienst Uber)

RechtsprechungEuroparechtwbl 2018/100wbl 2018, 334 Heft 6 v. 1.6.2018

Art 1 und Art 8 Abs 1 der RL 98/34/EG des EP und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, Art 2 Abs 2 lit d der RL 2006/123/EG des EP und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt

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