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Verbraucherschutz: „Wilder Streik“ fällt nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ iS der FluggastrechteVO

RechtsprechungEuroparechtwbl 2018/98wbl 2018, 328 Heft 6 v. 1.6.2018

Art 5 Abs 3 der VO (EG) Nr 261/2004 des EP und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der VO (EWG) Nr 295/91

Seite 328


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