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Geltungsbereich einer Satzungserklärung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2018/66wbl 2018, 227 Heft 4 v. 1.4.2018

§ 18 ArbVG, § 1 SozialKollV Vorarlberg

Eine freiberuflich tätige Physiotherapeutin erbringt Gesundheitsdienstleistungen und keine Leistungen, die zu sozialen Diensten iSd SozialKollV für Vorarlberg gehören. Die Erklärung dieses KollV zur Satzung enthält keine Anhaltspunkte dafür, dass der fachliche Geltungsbereich dieses KollV auch auf Anbieter rein gesundheitlicher Dienste ausgedehnt werden sollte.

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