§ 879 ABGB, § 1 IESG
Nimmt ein Arbeitnehmer eine ungewöhnliche Vertragsgestaltung zu Lasten des Insolvenz-Entgelt-Fonds, die einem Fremdvergleich nicht standhält, bewusst in Kauf, ist die Überwälzung der Kosten von Beendigungsansprüchen rechtsmissbräuchlich.