vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Nachlass einer Zwangsstrafe durch das Firmenbuchgericht

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2018/26wbl 2018, 111 Heft 2 v. 1.2.2018

§ 285 Abs 3 UGB, § 9 GEG

Die Regelung des § 285 Abs 3 UGB idF RÄG 2014 ist eine lex specialis für die Nachsicht iSd § 9 GEG. Die Voraussetzungen nach dieser Gesetzesstelle müssen kumulativ vorliegen. Die langjährige hartnäckige Verweigerung der Offenlegung stellt kein geringes Verschulden dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!