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Zur formgerechten Ausübung eines im GmbH-Gesellschaftsvertrag vereinbarten Aufgriffsrechts

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2018/25wbl 2018, 109 Heft 2 v. 1.2.2018

§ 76 GmbHG

Nicht nur die Vereinbarung eines Aufgriffsrechts sondern auch dessen Ausübung bedarf der Notariatsaktsform.

Aufgriffsrechte zählen zu den kooperativen Satzungsbestandteilen und sind daher nach deren Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang objektiv auszulegen.

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