vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vergütung von Diensterfindungen und Abfertigung (alt)

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2018/24wbl 2018, 108 Heft 2 v. 1.2.2018

§ 23 Abs 1 AngG, § 7 Abs 3 PatG, § 8 Abs 1 PatG

Auch regelmäßige Vergütungen für Diensterfindungen, die ein nicht zur Erfindungstätigkeit angestellter und damit auch vorwiegend beschäftigter Arbeitnehmer bezogen hat, sind in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung gem § 23 Abs 1 AngG einzubeziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!