Die Shopping City Seiersberg („SCS“) besteht aus 5 Fachmarktzentren, die über Straßen und Verbindungsbauten erschlossen werden. Diese Straßen und Verbindungsbauten hat die damalige Gemeinde Seiersberg (nunmehr Gemeinde Seiersberg-Pirka) per Verordnung zu öffentlichen Interessentenwegen erklärt – und so vom Baurecht ausgenommen. Die Rechtmäßigkeit dieses rechtlichen Konstrukts beschäftigt sowohl die Zivilgerichte als auch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts seit mehr als 10 Jahren.1) Mit Erkenntnis vom 02.07.2016, V 33/2016 ua, hat der VfGH die Interessentenwegeverordnungen der Gemeinde als gesetzwidrig aufgehoben. In Reaktion darauf, hat der Landesgesetzgeber die Definition öffentlicher Interessentenwege im Stmk LStVG2) geändert. Ist das nun das Ende einer unendlichen Geschichte? In einer aktuellen Entscheidungsanmerkung3) wird diese Frage aus sechs verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Gründen mit „eher nein“ beantwortet. Ich meine aber „eher ja“.