Die neu gefasste Richtlinie (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb (IDD) wirft im Zusammenhang mit der bis 23.2.2018 notwendigen Umsetzung eine Fülle von Problemen auf. Eines davon betrifft die überaus bedeutsame Frage, ob und inwieweit für den Versicherungsvertrieb schon nach den zwingenden Vorgaben der IDD Beratungspflichten des Versicherungsvertriebs einzuführen sind und ob darüber hinaus auch noch von der Option einer allgemeinen Beratungspflicht Gebrauch gemacht werden sollte.