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Handelsvertreter – vorübergehende Krankheit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2017/54wbl 2017, 164 Heft 3 v. 1.3.2017

§ 24 Abs 3 Z 1 HVertrG 1993

Eine bloß vorübergehende krankheitsbedingte Verhinderung des Handelsvertreters ermöglicht diesem keine ausgleichswahrende Beendigung des Vertrages. Vorübergehend ist eine krankheitsbedingte Verhinderung, wenn sie voraussichtlich nicht länger als sechs Monate dauert.

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