§ 3 MuttSchG, § 4 MuttSchG, § 5 MuttSchG, § 15f MuttSchG, § 16 Z 3 lit a KollV holz- und kunststoffverarbeitendes Gewerbe
In die Beschäftigungszeiten zur Berechnung der Kündigungsfristen im Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe sind auch Zeiten eines Wochengeldbezuges einzurechnen.