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Unzulässiges Kettenarbeitsverhältnis

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2017/224wbl 2017, 711 Heft 12 v. 1.12.2017

§ 879 Abs 1 ABGB, § 1158 Abs 1 ABGB, § 19 Abs 1 AngG

Kettenarbeitsverträge sind nur dann rechtmäßig, wenn die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen durch besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist.

Bereits die erste Verlängerung auf bestimmte Zeit ist auf ihre sachliche Rechtfertigung zu prüfen.

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