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Entgeltanspruch von überlassenen Teilzeitkräften

RechtsprechungArbeitsrechtUniv.-Ass. Dr. Birgit Schrattbauerwbl 2017/223wbl 2017, 706 Heft 12 v. 1.12.2017

§ 10 Abs 1 AÜG, § 10 Abs 3 AÜG, Abschnitt IV./1 des Arbeitskräfteüberlassungs-KollV

Auch unechte Betriebsvereinbarungen, die sich auf Aspekte der Arbeitszeit und des Urlaubs beziehen, sind als verbindliche Bestimmungen allgemeiner Art iSd § 10 Abs 3 AÜG anzusehen.

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