Aufsätze
- Kern, Wer darf wann welche Lücke füllen?
- Urlesberger, Europarecht: Das Neueste auf einen Blick
Rechtsprechung
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- Europarecht
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- »2. Öffentliche Aufträge
- a) Art 102/1+2 der VO (EG Euratom) Nr 966/2012 vom 2. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union; Art 146/2+3 der Delegierten VO (EU) Nr 1268/2012 der Kom vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die VO 966/2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushalt der Union:
- b) Art 56 AEUV; Art 26, ferner 7/b der RL 2004/18/EG des EP und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge idF der VO (EU) Nr 1251/2011 der Kom vom 30. November 2011; Art 3/1, ferner Art 1 und 3/8 der RL 96/71/EG des EP und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen:
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- »3. Verbraucherschutz
- a) Art 6 und 7 der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen:
- b) Art 1/1+2, 5 und 10 der RL 2010/30/EU über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etikettierungen und Produktinformationen; Art 1/1, 3 und 7 sowie Anh VI Pt 1 der Delegierten VO (EU) Nr 665/2013 der Kom vom 3. Mai 2013 zur Ergänzung der RL 2010/30/EU des EP und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern:
- Kartellrecht: Marktmachtmissbrauch durch Rabattsystem
- Beihilferecht: Grundsatz der Rechtskraft bei Beihilfen iS von Art 107 Abs 1 AEUV
- Vergaberecht: Österreichische Regelung zur Erhebung einer Klage auf Schadenersatz wegen eines vergaberechtlichen Verstoßes verstößt gegen Grundsatz der Effektivität und Äquivalenz:
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- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Anspruch auf Rückübereignung
- Entziehung der Gewerbeberechtigung
- Prognoseentscheidung und mündliche Verhandlung