Art 6 und 7 der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
EuGH, 29.10.2015, Rs C-8/14
(BBVA S.A. / Pedro Peñalva López ua)
Art 6 der RL verpflichtet die MS, sicherzustellen, dass missbräuchliche Klauseln in einem zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen Vertrag unverbindlich sind und der Vertrag auf derselben Grundlage fortbesteht, wenn dies ohne die missbräuchlichen Klauseln möglich ist.