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Zur Änderung der Stiftungsurkunde

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2015/119wbl 2015, 347 Heft 6 v. 1.6.2015

PSG § 3 Abs 2

Nach Entstehen der Privatstiftung ist eine Änderung der Stiftungserklärung nur möglich, wenn alle Stifter noch leben und die Änderung einstimmig erfolgt. Die Regelung des § 3 Abs 2 PSG ist jedoch dispositiv.

Es ist zwischen „inhaltlichen“ Beschränkungen und bloßen „Modalitäten“ der Ausübung des Änderungsrechts zu unterscheiden.

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