UrlG § 6 Abs 3
Bei Entgelten, die saisonal schwanken, ist für die Berechnung des Urlaubsentgelts grundsätzlich der Jahresdurchschnitt heranzuziehen.
OGH, 25.02.2015, 9 ObA 12/15b
UrlG § 6 Abs 3
Bei Entgelten, die saisonal schwanken, ist für die Berechnung des Urlaubsentgelts grundsätzlich der Jahresdurchschnitt heranzuziehen.
OGH, 25.02.2015, 9 ObA 12/15b