GmbHG § 15a
Die Frage, ob bzw wann ein Notgeschäftsführer zu bestellen ist, ist einzelfallbezogen zu beurteilen und wirft deshalb regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage auf, es sei denn, dem Rekursgericht unterläuft eine auffallende Fehlbeurteilung.
Keine auffallende Fehlbeurteilung liegt vor, wenn der zur selbstständig vertretungsbefugten Geschäftsführerin Bestellten aufgrund einer einstweiligen Verfügung die Ausübung von Gesellschafterrechten verboten und ihr unter anderem aufgetragen wurde, keine Verfügungen über das Gesellschaftsvermögen vorzunehmen oder dieses zu belasten.