UGB § 1, UGB § 2, UGB § 3, KSchG § 1, KSchG § 25c
Die Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters ist nach stRsp in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen, worin der Sache nach eine teleologische Reduktion liegt.
UGB § 1, UGB § 2, UGB § 3, KSchG § 1, KSchG § 25c
Die Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters ist nach stRsp in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen, worin der Sache nach eine teleologische Reduktion liegt.