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Zur gerichtlichen Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstands

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2015/57wbl 2015, 168 Heft 3 v. 1.3.2015

PSG § 27 Abs 2

Aus dem Auftrag des § 27 Abs 2 PSG, das Gericht habe (auch) von Amts wegen aus wichtigem Grund abzuberufen, ist zu schließen, dass dieses sich unabhängig davon, ob sich auch andere Stellen mit der Abberufung aus wichtigem Grund auseinandersetzen, bei Vorliegen von Indizien für einen wichtigen Grund damit beschäftigen muss.

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