vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die sog privilegierte Gründung nach § 6a Abs 2 und 3 GmbHG

AufsätzeAss.-Prof.in Mag.a Dr.in Helene Herdawbl 2015, 554 Heft 10 v. 1.10.2015

In der Praxis stellen sich immer wieder Fragen nach der Auslegung von § 6a Abs 2 und 3 GmbHG. Es kommt im Wirtschaftsleben nicht selten vor, dass sowohl der Ehegatte als auch die Ehegattin ein Unternehmen betreiben. Im Zuge der „Nachfolgeplanung“ könnte es durchaus Sinn machen, beide Unternehmen unter Inanspruchnahme der sog privilegierten Gründung11Diese privilegierte Gründung nach § 6a Abs 2 und 3 GmbHG ist nicht zu verwechseln mit der Gründungsprivilegierung nach § 10b GmbHG, die mit dem AbgÄG 2014, BGBl I 2014/13, eingeführt wurde. im Anrechnungsweg in eine GmbH einzubringen. Das Thema stellt sich allerdings nicht nur in Bezug auf Ehegatten und eingetragene Partner, sondern auch zwischen Lebensgefährten und fremden Personen. Aktuell aufgeworfen hat die Thematik Karollus am Beispiel der Gründung einer Ärzte-GmbH und der Einbringung von zwei oder mehreren Einzelordinationen verschiedener Inhaber in diese.22 Karollus, Vergesellschaftung von Ärzten und Zahnärzten, in Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht² (2015) 1037 (1080 FN 254). Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die gesellschaftsrechtlichen Fragen und lassen steuerrechtliche Aspekte und Bewertungsthemen außer Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte