Gemäß § 3 Abs 1 Z 8 KMG entfällt die Prospektpflicht bei öffentlichen Tauschangeboten iSd ÜbG, sofern ein Dokument veröffentlicht wird, dessen Angaben denen eines Prospekts gleichwertig sind. Der vorliegende Beitrag untersucht, welche Angaben gleichwertig iSd Norm sind, und diskutiert einige Fragestellungen, die durch die Inanspruchnahme der Ausnahme auftreten können.