In der Praxis stellen sich immer wieder Fragen nach der Auslegung von § 6a Abs 2 und 3 GmbHG. Es kommt im Wirtschaftsleben nicht selten vor, dass sowohl der Ehegatte als auch die Ehegattin ein Unternehmen betreiben. Im Zuge der „Nachfolgeplanung“ könnte es durchaus Sinn machen, beide Unternehmen unter Inanspruchnahme der sog privilegierten Gründung1 im Anrechnungsweg in eine GmbH einzubringen. Das Thema stellt sich allerdings nicht nur in Bezug auf Ehegatten und eingetragene Partner, sondern auch zwischen Lebensgefährten und fremden Personen. Aktuell aufgeworfen hat die Thematik Karollus am Beispiel der Gründung einer Ärzte-GmbH und der Einbringung von zwei oder mehreren Einzelordinationen verschiedener Inhaber in diese.2 Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die gesellschaftsrechtlichen Fragen und lassen steuerrechtliche Aspekte und Bewertungsthemen außer Betracht.