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Die Prospektpflicht bei Wertpapiertauschangeboten

AufsätzeMMag. Dr. Ulrich Edelmann11MMag. Dr. Ulrich Edelmann, MIM (CEMS) ist Leiter der Geschäftsstelle der Übernahmekommission. Die hier vertretenen Meinungen geben ausschließlich die persönliche Ansicht des Autors wieder. Der Autor dankt Herrn RA Dr. Mario Gall und Herrn Univ.-Prof. Dr. Martin Winner für ihre wertvollen Anmerkungen zum Manuskript.wbl 2015, 545 Heft 10 v. 1.10.2015

Gemäß § 3 Abs 1 Z 8 KMG entfällt die Prospektpflicht bei öffentlichen Tauschangeboten iSd ÜbG, sofern ein Dokument veröffentlicht wird, dessen Angaben denen eines Prospekts gleichwertig sind. Der vorliegende Beitrag untersucht, welche Angaben gleichwertig iSd Norm sind, und diskutiert einige Fragestellungen, die durch die Inanspruchnahme der Ausnahme auftreten können.

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