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Kurze Verjährungsfrist bei Wucher

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2014/9wbl 2014, 39 Heft 1 v. 1.1.2014

ABGB § 877, ABGB § 879 Abs 2 Z 4, ABGB § 1486 Z 1, ABGB § 1486 Z 5, WuchG § 7

Auf Kondiktionsansprüche aus einem ungültigen, ansonsten aber dem § 1486 ABGB unterliegenden Rechtsgeschäft ist die dreijährige Verjährungsfrist anzuwenden. Das gilt auch für den Anspruch eines Tankstellenpächters auf Entlohnung, wenn der Tankstellenpachtvertrag wegen Wuchers ungültig war.

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