ABGB § 877, ABGB § 879 Abs 2 Z 4, ABGB § 1486 Z 1, ABGB § 1486 Z 5, WuchG § 7
Auf Kondiktionsansprüche aus einem ungültigen, ansonsten aber dem § 1486 ABGB unterliegenden Rechtsgeschäft ist die dreijährige Verjährungsfrist anzuwenden. Das gilt auch für den Anspruch eines Tankstellenpächters auf Entlohnung, wenn der Tankstellenpachtvertrag wegen Wuchers ungültig war.