Gegenständliche Abhandlung zeigt, dass Rechtsgutachten urheberrechtlich schutzfähige Werke sind, an denen der Gutachter als Urheber originär bestimmte persönlichkeits- und vermögensrechtliche Befugnisse erwirbt. Zudem wird untersucht, ob dem Auftraggeber neben den meist konkludent übertragenen Nutzungsrechten, auch das Recht zur freien Werknutzung und somit zur Weitergabe des Rechtsgutachtens ohne Einwilligung des Gutachters auch im Rahmen der beruflichen Nutzung zukommt.