Mit dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen (HGÜ) liegt dem österreichisch-amerikanischen Rechtsverkehr erstmals eine umfassende völkerrechtliche Regelung zugrunde. Es sieht die wechselseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen vor, wenn die Streitparteien eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung getroffen haben. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die Regelungen des HGÜ und zeigt insbesondere die Vorwirkungen auf, die schon vor Inkrafttreten des HGÜ zu beachten sind.