Neue Technologien prägen verstärkt auch das moderne Arbeitsleben, indem immer einfacher und billiger immer noch genauere Daten aus den Arbeitsprozessen gewonnen werden (können), womit auch die technischen Grenzen der Kontrolle von Arbeitsprozessen und damit auch der Kontrolle von AN permanent ausgeweitet werden. Die vorliegende Abhandlung unternimmt den Versuch, auszuloten, inwiefern ein rechtlicher Persönlichkeitsschutz der AN diesen technischen Grenzen vorgelagerte rechtliche Grenzen setzen kann.