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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeD Dr. Franz W. Urlesbergerwbl 2012, 315 Heft 6 v. 1.6.2012

1. Binnenmarkt

a) Finanzen

Dass die bei der Ausgabe von Wertpapieren gemachten Aussagen1)1)RL 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, ABl L 345/03, 64. gleichwertig sein müssen, ist ein bereits allgemein anerkannter Grundsatz2)2)Art 23/4 der RL 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, ABl L 390/04, 38.. Diesem Auftrag entsprechend legte die Kom 2007 die Bedingungen fest, unter denen die Rechnungslegungsvorschriften von Drittländern bis zum Jahresende 2011 anerkannt werden können3)3)VO (EG) Nr 1569/2007, ABl L 340/07, 66.. Das in dieser VO festgelegte Verfahren zur Bewertung der Gleichwertigkeit soll nun um weitere drei Jahre, dh bis zum Jahresende 2014, verlängert werden. Das kommt insb den Angaben, die nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (Generally Accepted Accounting Priciples) erstellt wurden, zugute, denen dadurch eine Überleitungsrechnung zu den IFRS erspart bleibt.

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