Die Rechtsprechung der deutschen Höchstgerichte BGH und BVerwG könnte mit Blick auf eine weitgehend vergleichbare Rechtslage auch in Österreich einen Anschub für die gerichtliche Durchsetzung des Beihilfeverbots bringen. Allerdings gilt dies nicht vorbehaltlos: In einzelnen Punkten sind die deutschen Urteile eher Negativbeispiele. Der vorliegende Beitrag unternimmt eine insoweit differenzierende Auseinandersetzung mit der deutschen Judikatur für das österreichische materielle und prozessuale Recht der Beihilfedurchsetzung vor den nationalen Gerichten.