Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder juristischer Personen, wobei leitende Angestellte überwiegend mitversichert sind.1) Der Begriff D&O-Versicherung stammt aus den USA und ist eine Abkürzung für "Directors and Officers Liability Insurance". Die D&O-Versicherung wird idR als Versicherung für fremde Rechnung gemäß §§ 74 ff VersVG ausgestaltet.2) Der Versicherungsvertrag wird vom Unternehmen (idR eine AG oder GmbH) für seine als versicherte Personen bezeichneten Organmitglieder (und leitenden Angestellten) abgeschlossen. Vertragspartner des Versicherers und Prämienschuldner ist das Unternehmen als Versicherungsnehmer.3) Versichert werden pauschal alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Organmitglieder (und leitenden Angestellten) der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochterunternehmen. Besondere Beachtung verdient die aus dem angloamerikanischen Recht stammende Umschreibung des Versicherungsfalles in der D&O-Versicherung, der von herkömmlichen Modellen der Haftpflichtversicherung abweicht. Dem ist dieser Beitrag gewidmet.