RL 2006/114/EG des EP und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung
VO (EG) Nr 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (GMV):
Die Verwendung eines der Marke identen Zeichens zur Kennzeichnung von Vergleichsprodukten eines Mitbewerbers im Rahmen vergleichender Werbung ist eine markenmäßige Benützung. Es genügt nämlich, dass die fremde Marke in der Werbung für eigene Produkte verwendet wird. Hingegen kommt es nicht darauf an, dass das Publikum irrtümlich meint, die Marke bezeichne Produkte des Werbenden.