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Zur Zulässigkeit des Rechtswegs

RechtsprechungZivil- und Unternehmensrechtwbl 2011/147wbl 2011, 394 Heft 7 v. 14.7.2011

§ 277 Abs 2 UGB

§ 9 Abs 5 AHG:

Die vom gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 277 Abs 2 UGB veranlasste Veröffentlichung des Jahresabschlusses im "ABl zur Wiener Zeitung" ist hoheitliches Handeln der Medieninhaberin der "Wiener Zeitung", die dabei als Organ des Bundes tätig wird. Der Rechtsweg für gegen sie gerichtete Klagen, die (deliktische) Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit betreffen, ist nach § 9 Abs 5 AHG unzulässig.

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