Das Urheberrecht hat sich zu einem komplexen Wirtschaftsrecht entwickelt. Angesichts der zunehmenden Zahl von Rechteinhabern und der steigenden Häufigkeit der Geschäftsfälle mit urheberrechtlichen Aspekten, sollte die Position überdacht werden, dass weder Verwirkung, Ersitzung noch gutgläubiger Erwerb im Urheberrecht möglich sein sollen. Dieser Beitrag beleuchtet den Aspekt des gutgläubigen Erwerbs.