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Zum Wegfall der Wiederholungsgefahr:

AufsätzeDr. Christof Pöchhacker, M.C.L., Dr. Lutz Riede, LL.M.*)*)Dr. Christof Pöchhacker, M.C.L. (Illinois) ist Partner, Dr. Lutz Riede, LL.M. (UBC) ist Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien.wbl 2010, 217 Heft 5 v. 18.5.2010

Gemäß § 28 Abs 2 KSchG besteht die Gefahr einer Verwendung von gesetzwidrigen Vertragsbedingungen nicht mehr, wenn der Unternehmer nach Abmahnung durch eine gemäß § 29 klagsberechtigte Einrichtung eine mit Konventionalstrafe besicherte Unterlassungserklärung abgibt.

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