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Unbegründeter Austritt eines Lehrlings

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2009/180wbl 2009, 407 Heft 8 v. 1.8.2009

§ 15 Abs 4 lit g BAG:
Ein vorzeitiger Austritt eines Lehrlings ohne Vorliegen eines gesetzlichen Austrittsgrundes ist unwirksam.

Für den Austrittsgrund "Aufgabe des Lehrberufes" genügt die schriftliche Erklärung des Lehrlings gegenüber dem Lehrberechtigten, dass er seinen Lehrberuf aufgibt. Diese Absicht muss aber tatsächlich bestehen.

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