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Unverbindlichkeitsklausel zulässig

RechtsprechungArbeitsrechto. Univ.-Prof. Dr. Konrad Grillbergerwbl 2009/178wbl 2009, 404 Heft 8 v. 1.8.2009

§ 879 ABGB:
Zwischen Unverbindlichkeitsvorbehalten und Widerrufs- bzw Änderungsvorbehalten ist zu unterscheiden. Unverbindlichkeitsvorbehalte schließen das Entstehen eines Rechtsanspruches auch bei wiederholter Gewährung einer Leistung aus. Anders als bei der Ausübung eines Widerrufsvorbehaltes findet bei einem Unverbindlichkeitsvorbehalt keine gerichtliche Billigkeitskontrolle statt.

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